Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum13.04.2022
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung ermöglicht es, Richter aus anderen Gerichtsbarkeiten oder Universitätsprofessoren als Richter im Nebenamt für die Finanzgerichte zu ernennen. Dadurch soll die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis verbessert werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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