Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie durch Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum26.09.2025
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz nimmt speziell Anbieter von kriminellen Plattformen ins Visier, die Kinderpornographie verbreiten. Es gibt strengere Strafen, und die Polizei darf mehr Maßnahmen zur Überwachung nutzen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.