Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum10.06.2022
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz erlaubt dem Bund, bis zu 100 Milliarden Euro für die Verbesserung der Bundeswehr und ihre Verteidigungsfähigkeiten auszugeben. Dieses Geld kann auch ohne die üblichen Schuldenobergrenzen verwendet werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.