... Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum19.10.2023
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zur Änderung des Lobbyregisters regelt, wie Interessenvertretungen, die beim Deutschen Bundestag und der Bundesregierung tätig sind, ihre Tätigkeit offenlegen müssen. Ziel ist es, Transparenz über Einflussnahme auf politische Entscheidungen zu schaffen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.