Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum08.07.2022
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz regelt, wie Terrorinhalte im Internet bekämpft werden sollen. Es legt fest, dass das Bundeskriminalamt für das Entfernen solcher Inhalte zuständig ist und die Bundesnetzagentur die Anbieter von Internetdiensten überwachen soll.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.