Gesetz über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltlFG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum06.07.2022
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz regelt, dass der Bund auch für die Kosten der Bergung und Vernichtung von alliierter Munition und Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg auf Flächen verantwortlich ist, die nicht dem Bund gehören. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.