Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum07.10.2022
- UrheberBundesregierung
Im 28. Gesetz zur Änderung des BAföG wird ein Notfallmechanismus eingeführt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.