Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum28.10.2022
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz schafft das Güterrechtsregister ab, weil es nicht mehr so wichtig ist. Eheverträge werden jetzt anders behandelt, und es gibt eine Übergangsfrist von fünf Jahren für alte Fälle.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.