Gesetz zur Verbesserung der Entschädigung im Fall einer Geflügelseuche
- ArtGesetz
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum08.09.2022
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz erhöht den maximalen Entschädigungswert für Geflügel im Fall einer Geflügelseuche auf 110 Euro pro Tier. Außerdem wird eine Änderung im Tiergesundheitsgesetz (§ 16) vorgenommen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.