Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften

Das Gesetz soll sicherstellen, dass genügend Strom erzeugt werden kann, falls es zu einer Gasmangellage kommt. Dafür dürfen zeitweise auch alte Kohlekraftwerke und andere Anlagen ohne Erdgas betrieben werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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