Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs
- ArtGesetz
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum16.12.2022
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verlängert Steuererleichterungen für energieintensive Unternehmen, die bis Ende 2022 galt. Diese Erleichterungen sind für das Jahr 2023 einmalig, ohne dass die Unternehmen bestimmte Einsparziele erreichen müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.