Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
- ArtGesetz
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum11.11.2022
- UrheberBundesregierung
Das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes verlängert die Laufzeit für einige Kernkraftwerke in Deutschland bis zum 31. Dezember 2024.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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