Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum03.04.2023
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz stellt Rentnerinnen und Rentnern sowie Versorgungsempfängern des Bundes eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro zur Verfügung. Außerdem wird die Regelung für geringfügige Beschäftigungen geändert, sodass man bis zu 2000 Euro pro Monat verdienen kann, ohne dass es zu Abzügen kommt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.