Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Dieses Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die den Umgang mit Einwegkunststoffen verbessern soll. Hersteller von Einwegkunststoffen müssen nun für die Kosten der Abfallbewirtschaftung verantwortlich sein und in einem speziellen Fonds dafür einzahlen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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