Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier

In diesem Gesetz wird festgelegt, dass der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier vorgezogen wird. Das bedeutet, dass bestimmte Kraftwerksblöcke schon 2030 anstatt 2038 stillgelegt werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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