Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum09.02.2023
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz erlaubt es Mitgliedern von Vereinen, an Versammlungen über Videokonferenzen teilzunehmen, auch wenn die Satzung dazu nichts sagt. Es gibt Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, um das zu ermöglichen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Gesetz zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung
- Gesetz zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien
- Gesetz über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpBG)
- Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
- Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)