Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum09.02.2023
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz erlaubt es Mitgliedern von Vereinen, an Versammlungen über Videokonferenzen teilzunehmen, auch wenn die Satzung dazu nichts sagt. Es gibt Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, um das zu ermöglichen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.