Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum29.03.2023
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zu Hinweisgeberschutz verbessert den Schutz von Personen, die Missstände melden. Es gilt nicht nur für Bundesbeamte, sondern auch für Landes- und Kommunalbeamte sowie Richter.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.