Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
- ArtGesetz
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum28.04.2023
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz erlaubt den unbefristeten Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken in Deutschland und hebt eine vorherige Begrenzung der Strommenge auf. Außerdem sichert es den Betreiber dieser Kernkraftwerke eine Laufzeit von zehn Jahren mit Entschädigung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Gesetz zur Abschaffung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz - EEGAG)
- Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
- ... Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG)
- Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
- Gesetz zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften