Gesetz zur besseren Bekämpfung von schwerer Kinderkriminalität
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum04.07.2024
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz soll die Bekämpfung von schwerer Kinderkriminalität verbessern. Dazu wird das Mindestalter, ab dem Kinder strafrechtlich belangt werden können, von 14 auf 12 Jahre gesenkt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.