Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum29.09.2023
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zielt darauf ab, die Rechte von Verbrauchern zu stärken. Es ermöglicht qualifizierten Verbraucherverbänden, gemeinsam Klage zu erheben, wenn viele Menschen von einem Problem betroffen sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.