Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Januar 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über die Deutsche Schule in Belgrad
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum29.09.2023
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz geht es um ein Abkommen zwischen Deutschland und Serbien, das die Deutsche Schule in Belgrad betrifft. Die Schule wird als eigene juristische Person anerkannt, was bedeutet, dass sie rechtlich selbstständig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.