Gesetz zur Einfügung von Elementen direkter Demokratie in das Grundgesetz
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum31.03.2023
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz möchte Elemente der direkten Demokratie ins Grundgesetz aufnehmen. Das bedeutet, dass die Bürger direkt an politischen Entscheidungen mitwirken können, zum Beispiel durch Volksentscheide.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.