Gesetz zu dem Vertrag vom 25. April 2023 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, zuletzt geändert durch den Vertrag vom 6. Juli 2018
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum24.11.2023
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird ein Vertrag zwischen dem Bund und dem Zentralrat der Juden in Deutschland geändert. Die jährliche Staatsleistung, die der Bund an den Zentralrat zahlt, wird ab 2023 auf 22 Millionen Euro angehoben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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