Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz - SPRINDFG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum15.12.2023
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz geht es darum, die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) flexibler arbeiten zu lassen. Die Agentur bekommt mehr Freiheiten bei der Vergabe von Fördergeldern für innovative Projekte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.