Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum15.12.2023
- UrheberBundesregierung
Es geht um eine Gesetzesänderung, die die Regeln zur Übermittlung von Informationen durch Nachrichtendienste an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpasst. Gleichzeitig sollen der Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst (MAD) besser geschützt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.