Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer und zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum15.12.2023
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz fördert geordnete Märkte für den Verkauf von notleidenden Bankkrediten. Es regelt, wie Kreditdienstleister arbeiten und welche Anforderungen sie erfüllen müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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