Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen
- ArtGesetz
- BrancheImmobilien
- Datum27.09.2024
- UrheberBundesregierung
Das neue Gesetz erlaubt es, Wohnungseigentümerversammlungen vollständig online abzuhalten, wenn 75 Prozent der Eigentümer zustimmen. Außerdem können Balkon-Solaranlagen jetzt leichter genutzt werden, und bestimmte Rechte bezüglich erneuerbarer Energien werden einfacher übertragbar.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.