Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz - LobbyRG) - Geldflüsse offenlegen und kontrollieren
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum05.12.2024
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz regelt, dass Lobbyisten ihren Einfluss und ihre Geldflüsse offenlegen müssen, wenn sie mit dem Deutschen Bundestag oder der Bundesregierung sprechen. Es soll mehr Transparenz darüber geben, wer in der Politik welche Interessen vertritt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.