Erstes Gesetz zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum15.12.2023
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz ändert einige Bestimmungen des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes und ergänzt das Gesellschaftsregister. Es betrifft die Speicherung und den Austausch von Unternehmensdaten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.