Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz - PolBeauftrG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum02.02.2024
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zur Schaffung eines Polizeibeauftragten regelt, wie eine unabhängige Person für die Polizeien des Bundes arbeiten soll. Dazu gehören die Aufgaben, die der Polizeibeauftragte hat, sowie die Befugnisse und die Bearbeitung von Beschwerden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.