Gesetz zur Heraufsetzung der Altershöchstgrenze für Schöffen
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum01.02.2024
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird die Altersgrenze für Schöffen von 70 auf 75 Jahre angehoben. Schöffen sind Laienrichter, die bei Gerichtsverhandlungen mitwirken.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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