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Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

Das Gesetz ändert die Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von kinderpornografischen Inhalten. Die Mindeststrafe wird auf 6 Monate bzw.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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