Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum14.06.2024
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz ändert die Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von kinderpornografischen Inhalten. Die Mindeststrafe wird auf 6 Monate bzw.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.