Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum05.07.2024
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zur Digitalisierung der Justiz verbessert den elektronischen Austausch von Dokumenten und die Nutzung digitaler Akten. Es gibt Regelungen zur elektronischen Einreichung von Anträgen und Erklärungen und ermöglicht audiovisuelle Teilnahme an Verhandlungen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.