Gesetz zur Ermöglichung des elektronischen Datenabrufs aus dem Schiffsregister und zur Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum19.06.2024
- UrheberBundesregierung
Dieses Gesetz ermöglicht es, elektronisch Daten aus dem Schiffsregister abzurufen. Bislang waren diese Informationen nur eingeschränkt verfügbar.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.