Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2024 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2024)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum04.07.2024
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird beschlossen, dass im Jahr 2024 die Bezüge von Bundestagsabgeordneten und Europaabgeordneten nicht erhöht werden. Außerdem werden bestimmte Regelungen im Abgeordnetengesetz und im Gesetz für Europaabgeordnete angepasst.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.