Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum13.09.2024
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zur elektronischen Präsenzbeurkundung erleichtert das Verfahren, wie Dokumente von Notaren und anderen Beurkundungsstellen erstellt werden. Künftig können offizielle Urkunden auch elektronisch erstellt werden, indem Willenserklärungen in Anwesenheit der Beurkundungsperson aufgenommen werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.