Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 22. Januar 2009 zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
- ArtGesetz
- BrancheHandel & E-Commerce
- Datum26.09.2024
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz geht es um ein Handelsabkommen zwischen Côte d'Ivoire und der Europäischen Union, das seit Januar 2009 gilt. Es regelt den zoll- und quotenfreien Zugang von Waren aus Côte d'Ivoire zum EU-Markt und fördert die Zusammenarbeit in Handelsfragen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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