Gesetz zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum06.06.2024
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verpflichtet Mitglieder der Bundesregierung, ihre Beteiligungen an Unternehmen schriftlich anzugeben. Dazu gehören sowohl Kapitalgesellschaften (wie Aktiengesellschaften) als auch Personengesellschaften (wie GbRs).
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.