Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 - ERPWiPlanG 2025)

In diesem Gesetz werden für das Jahr 2025 rund 1,191 Milliarden Euro bereitgestellt, um bestimmte wirtschaftliche Förderungszwecke zu unterstützen. Außerdem können bis zu 12 Milliarden Euro in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital vor allem an mittelständische Unternehmen und Freiberufler vergeben werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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