Gesetz zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung - Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum29.01.2025
- UrheberBundesregierung
Dieses Gesetz legt fest, dass Telekommunikationsunternehmen IP-Adressen für drei Monate speichern müssen. Dies soll helfen, schwere Straftaten zu bekämpfen und die öffentliche Sicherheit zu schützen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.