Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Antrag der Europäischen Investitionsbank zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung

Der deutsche Vertreter im Rat hat zugestimmt, dass die Europäische Investitionsbank ihre Satzung ändert. Diese Änderung betrifft eine Regel zur maximalen Quote von Krediten und Bürgschaften im Verhältnis zum Eigenkapital der Bank.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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