Gesetz zur Erweiterung des § 78b Absatz 2 des Strafgesetzbuchs
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum05.12.2024
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird die Regel zur Verjährung von Straftaten geändert. Es betrifft jetzt auch Mitglieder von Bundes- oder Landesregierung, die kein Mandat im Parlament haben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.