Gesetz zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 des Handelsgesetzbuchs
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum05.12.2024
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verlängert die Zeit, in der Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren geltend gemacht werden können. Diese Frist wird von zwei auf vier Jahre verlängert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.