Gesetz zur Sicherstellung der Gewaltenteilung
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum05.12.2024
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird festgelegt, dass das Bundesverfassungsgericht keine Beratungen mit anderen Verfassungsorganen, wie z.B. den Regierungen von Bund und Ländern, durchführen darf.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.