Gesetz zur Freiheit von Lieferkettenbürokratie und zur Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Lieferkettenbürokratiefreiheitsgesetz - LkBFreiG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum05.12.2024
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zur Freiheit von Lieferkettenbürokratie hebt ein früheres Gesetz auf, das Unternehmen zur Überprüfung ihrer Lieferketten verpflichtete. Ziel ist es, die Bürokratie für einheimische Unternehmen zu reduzieren, damit sie weniger Kosten und Nachteile im Handel haben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.