Gesetz zur vollständigen Befreiung der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger vom Solidaritätszuschlag (Solidaritätszuschlagbefreiungsgesetz - SolZBFreiG)
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum19.12.2024
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz senkt den Solidaritätszuschlag ab 2025 von 5,5 Prozent auf 3 Prozent. Ab 2027 wird der Zuschlag ganz abgeschafft.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.