Gesetz zur Stärkung der Meinungsfreiheit und Abschaffung des Tatbestands der Politikerbeleidigung in § 188 des Strafgesetzbuchs
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum31.01.2025
- UrheberBundesregierung
Es wird ein Gesetz verabschiedet, das die Beleidigung von Politikern gleichstellt mit der Beleidigung von normalen Bürgern. Der spezielle Tatbestand der Politikerbeleidigung in § 188 des Strafgesetzbuchs wird abgeschafft.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.