Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum11.04.2025
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz ändert das Grundgesetz, um eine Ausnahmeregelung für die Verschuldung von Kommunen zu schaffen. Der Bund kann bis zu 50% der Schulden der Länder übernehmen, um stark verschuldeten Städten und Gemeinden zu helfen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.