Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum21.03.2025
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird der finanzielle Spielraum für die Bundeswehr erweitert. Das bedeutet, dass bestimmte Ausgaben für die Verteidigung nicht gegen die Schuldenbremse gerechnet werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.