Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum11.07.2025
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verlängert die Fristen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen um bis zu zwei Jahre. Die neuen Fristen gelten bis Ende 2029 oder bis Mitte 2030.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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